21-07-2015, 22:07
@bio
Vorsicht! Mach da keinen Alleingang. Diagnose liegt in der Alltagssorge und es wäre Sache der Mutter, das zu veranlassen. Therapie bedarf der Zustimmung beider Sorgeberechtigter bei geS. Die Standesrichtlinien sollen da noch weiter gehen, d. h. selbst die Diagnose von der Zustimmung beider Sorgeberechtigter abhängig machen. Im Falle meines Sohnes hatte das Gericht dann ausdrücklich auch die Zustimmung der Mutter für Diagnose und Therapie in einer namentlich benannten fachärztlichen Praxis ersetzt. Das ging aber recht flott!
Vorsicht! Mach da keinen Alleingang. Diagnose liegt in der Alltagssorge und es wäre Sache der Mutter, das zu veranlassen. Therapie bedarf der Zustimmung beider Sorgeberechtigter bei geS. Die Standesrichtlinien sollen da noch weiter gehen, d. h. selbst die Diagnose von der Zustimmung beider Sorgeberechtigter abhängig machen. Im Falle meines Sohnes hatte das Gericht dann ausdrücklich auch die Zustimmung der Mutter für Diagnose und Therapie in einer namentlich benannten fachärztlichen Praxis ersetzt. Das ging aber recht flott!
Wer nicht taktet, wird getaktet...