22-07-2015, 12:04
(21-07-2015, 18:53)Nappo schrieb: 5. Danach erwirkt dieser Jemand die Zwangsvollstreckung
Hier kommt der Haken für den Gläubiger: Er muss viel Kosten und Gebühren verauslagen. Z. B. das Wertgutachten für die Immobilie.
Das macht er
- wenn die Schuld wirklich hoch ist
- wenn der Schuldner ihn so geärgert hat, dass es ihm das Geld wert ist.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka