03-08-2015, 16:48
(03-08-2015, 14:44)ArJa schrieb: Gute Frage.ach ArJa ...
Doch .. Kind hat mir vor ein paar Monaten mitgeteilt, dass es gern bei mir übernachten würde - aber ich würde ja wissen, was dann passiert...
Du weißt doch als mittlerweile sehr erfahrener Papa dass es zum Erfolg vorrangig auf "Durchhalten" ankommt.
Was Du gerade erlebst und durchmachst, kennen wir vom Väterwiderstand zu genüge.
Halte Kontakt zu @webmin!
Dort ist es nach wirklich heftigen und z.T. ausgesprochen konfrontativen Auseinandersetzungen nun so weit, dass sich ein "Nicht-nachgeben" ausgezahlt hat.
Dein Kind sucht und geht den Weg des geringsten Widerstandes.
Dafür muss es sich von Dir verstanden fühlen. Es deswegen zu kritisieren würde eurer Beziehung schaden.
Wichtig ist für Dich nur eines: den Kontakt nicht abbrechen zu lassen.
Solange sich ein 12-jähriges Kind nicht gegen seinen Vater entscheidet, solange ist auch nichts verloren.
Ohne noch einmal nachzulesen: wann war der letzte Umgang?
Von wann datiert der letzte Beschluss?
Möglicherweise macht es Sinn, den Umgang neu zu regeln zu beantragen (§ 1696 BGB) und eine Umgangspflegschaft einzurichten.
Das hat bei webmin -dort war (übrigens vollkommen rechtswidrig) begleiteter Umgang angeordnet worden, der sich aber schlussendlich als nützlich erwiesen hatte- gut funktioniert.
Für "Alte Hasen" kann manchmal auch ein Anruf bei Ibykus helfen

Aufgeben gibts nicht.
Bangemachen gilt nicht!