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Umgangsverweigerung geht wieder los. ich weiss nicht ob ich es nochmal schaffe
#8
Hallo. Zunächst einmal vielen Dank für Eure Einschätzungen. Ich konnte beim TO natürlich nicht alle Dinge aufzählen, die sich in dieser verkorksten Situation über die Jahre ergeben haben.

Zunächst einmal datiert der OLG Beschluß aus Mitte 2012. In den letzten 3 Jahren ist das kein Thema mehr und ich thematisiere das Problemfeld Übernachtung vielleicht 1-2 mal p.a., einfach um wissen zu wollen ob sich die ablehnende Haltung geändert hat. Natürlich weiss es dass ich mir Übernachtungen ( viel mehr aber noch gemeinsame Urlaube ) wünsche, aber @ theo - ich baue da schon lange keinen Druck mehr auf weil es keinen Sinn macht und weil das Kind viel zu viel Angst vor Mami hat ( die mal nebenbei so erklärt, das Kind würde sie noch ins Grab bringen, Mami hätte sich nie vorstellen können, mal so ein ungezogenes Kind zu haben usw. usw. - Da sollte man sich mal die Frage hinsichtlich des Kindeswohls mal von der anderen Seite her stellen ).

Dennoch : Ich bin mir sehr sicher, dass das Kind bei einem neuen Termin sich immer weiter für Mami entscheiden würde ... Ein Hund beißt auch nicht die Hand, die ihn füttert und gleichzeitig schlägt ... Also @ Ibykus , das macht keinen Sinn ... Gesehen haben wir das letzte Mal ganz kurz vor 5 Wochen, es hält unsere Verabredungen nicht ein und und und...
Andererseits bestehen z.B. für ein Gymnasialkind der 7. Klasse durchaus auch schulische Verpflichtungen die für ein Kind bindend sind und da könnt ihr gern anderer Meinung sein - wenn ich von Omi reichlich Kohle kassiere, dann habe ich mich auch mal ab und zu auch ohne Aufforderung bei der alten Dame zu melden .

Richtig ist @theo dass ich es in den Ferien nicht zu mir geholt habe, weil ich weder dem Kind noch mir ( ich muß mich von meinem Job auch mal erholen ) zumuten wollte , jeden Morgen um halb 6 aufzustehen. Die liebe Mami geht nämlich um halb sieben zur Arbeit und dann wird um 5.30 militärisch geweckt. Mami hat mir ja auch erklärt, unter diesen Voraussetzungen bekäme ich das Kind nur alle 2 Wochen im Rahmen der mormalen Umgangsregelung und nicht z.B. jedes WE in den Ferien-  weil ja wie mehrfach erwähnt keine Ferienregelung / Nachholregelung dank der Unfähigkeit der Gerichte existiert.

Ich denke, @p`s Einschätzung trifft den Kern der Sache . Natürlich gebe ich mein Kind nicht einfach so auf ... aber ich kann mich auch nicht mehr von dem Symbiosegespann zum Affen machen lassen. Ich habe überlegt, jetzt stufenweise zu reagieren. Beim nächsten Kontakt werde ich sagen, dass weil es sich nicht gemeldet hat, das Geburtstagsgeschenk deutlich kleiner ausfallen wird und sich die Anschaffung der so heißbegehrten Geige um weitere 3 Monate verzögern wird. Sollte es sich das weiter leisten keinen Kontakt zu halten, wird die Handykarte gekündigt, dann wird es mit Mami darüber verhandeln müssen. Nur allein an unser gemeinsames Liebesverständnis zu appellieren bringt nichts, dafür ist das Kind von seiner Mutter bereits materiell viel zu sehr verseucht ...

Dank Euch.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Umgangsverweigerung - Es geht wieder los ..ich weiss nicht ob ich es nochmal schaffe. - von ArJa - 03-08-2015, 18:30

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