04-08-2015, 06:16
Lieber ArJa,
Du bist enttäuscht und ärgerst Dich. Das ist verständlich und nachvollziehbar.
Aber wenn Du Dein Kind nicht verlieren willst, dann ist es besser, wenn Du von erzieherischen Maßnahmen absiehst.
Sie zu erziehen solltest Du überhaupt der KM überlassen.
Bei Dir findet nur Holiday statt und es gibt nur Zuckerbrot!
Kinder sind wie kleine Hunde.
Du kannst Dir die Kehle aus dem Hals schreien und wütend darüber sein, dass sie nicht zu Dir kommen, wenn Du sie rufst.
Aber WENN sie dann kommen, muss man sie loben.
Auch Dein Kind muss seinen Aufenthalt bei Dir als angenehm empfinden.
Keine Vorwürfe, keine Auseinandersetzungen!
Die soll es bei seiner Mutter erleben.
Solange die Mutter es erzieht, wird's auch Konflikte zw ihr und Deinem Kind geben.
Erzieht sie Euer Kind nicht um Konflikte zu vermeiden, dann gibts spätestens in der Pubertät- Streit. Gut so!
Eigentlich brauchst Du nur abzuwarten und Deinem Kind zu zeigen, dass Du es immer unterstützen wirst; insbesondere gegen seine "böse" Mutter.
Was sie verbietet, musst Du erlauben - was sie verweigert, musst Du gewähren!
Und was das Familiengericht angeht, solltest Du Dich von väterlichen Benachteiligungen nicht zu sehr beeindrucken lassen.
Ich habe den Streit mit dieser Institution (auch mit deren Helfern) immer gesucht, ja geradezu provoziert und mir weiß Gott dadurch dort keine Freunde gemacht.
Aber man hat schnell gelernt, mich ernst zu nehmen ...
Und vergiß nicht: sie machen Fehler und machen sich so angreifbar!
Deswegen wird man Dich nicht bevorzugen, aber man wird sich auf Dauer nicht trauen, Dir Standardumgang vorzuenthalten, wenn sie permanent Deine Zähne sehen.
Zur Umgangspflegschaft: § 1684 III 3 BGB !
Das Gericht ist dazu zwingend verpflichtet, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Auf die "kann-Bestimmung" sollte man sich nicht verweisen lassen.
Wenn Umgang in der vom Gericht beschlossenen Form nicht komplikationsfrei abläuft, dann würde ich unbedingt eine solche Pflegschaft beantragen.
"Das Kind will aber nicht", ist in diesem Alter kein Argument, was dagegen sprechen könnte. Es ist dann die Aufgabe der Umg.-Pflgschaft, die Ursachen für diese Weigerung zu ergründen.
Nochmal mein Rat: Tausch Dich mit @webmin aus, bei dem sich "Durchhalten" ausgezahlt hat und der über Jahre hinweg immer wieder Nackenschläge hinnehmen musste, die Stück für Stück immer erst vom OLG korrigiert wurden.
Du bist enttäuscht und ärgerst Dich. Das ist verständlich und nachvollziehbar.
Aber wenn Du Dein Kind nicht verlieren willst, dann ist es besser, wenn Du von erzieherischen Maßnahmen absiehst.
Sie zu erziehen solltest Du überhaupt der KM überlassen.
Bei Dir findet nur Holiday statt und es gibt nur Zuckerbrot!
Kinder sind wie kleine Hunde.
Du kannst Dir die Kehle aus dem Hals schreien und wütend darüber sein, dass sie nicht zu Dir kommen, wenn Du sie rufst.
Aber WENN sie dann kommen, muss man sie loben.
Auch Dein Kind muss seinen Aufenthalt bei Dir als angenehm empfinden.
Keine Vorwürfe, keine Auseinandersetzungen!
Die soll es bei seiner Mutter erleben.
Solange die Mutter es erzieht, wird's auch Konflikte zw ihr und Deinem Kind geben.
Erzieht sie Euer Kind nicht um Konflikte zu vermeiden, dann gibts spätestens in der Pubertät- Streit. Gut so!
Eigentlich brauchst Du nur abzuwarten und Deinem Kind zu zeigen, dass Du es immer unterstützen wirst; insbesondere gegen seine "böse" Mutter.
Was sie verbietet, musst Du erlauben - was sie verweigert, musst Du gewähren!
Und was das Familiengericht angeht, solltest Du Dich von väterlichen Benachteiligungen nicht zu sehr beeindrucken lassen.
Ich habe den Streit mit dieser Institution (auch mit deren Helfern) immer gesucht, ja geradezu provoziert und mir weiß Gott dadurch dort keine Freunde gemacht.
Aber man hat schnell gelernt, mich ernst zu nehmen ...
Und vergiß nicht: sie machen Fehler und machen sich so angreifbar!
Deswegen wird man Dich nicht bevorzugen, aber man wird sich auf Dauer nicht trauen, Dir Standardumgang vorzuenthalten, wenn sie permanent Deine Zähne sehen.
Zur Umgangspflegschaft: § 1684 III 3 BGB !
Das Gericht ist dazu zwingend verpflichtet, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Auf die "kann-Bestimmung" sollte man sich nicht verweisen lassen.
Wenn Umgang in der vom Gericht beschlossenen Form nicht komplikationsfrei abläuft, dann würde ich unbedingt eine solche Pflegschaft beantragen.
"Das Kind will aber nicht", ist in diesem Alter kein Argument, was dagegen sprechen könnte. Es ist dann die Aufgabe der Umg.-Pflgschaft, die Ursachen für diese Weigerung zu ergründen.
Nochmal mein Rat: Tausch Dich mit @webmin aus, bei dem sich "Durchhalten" ausgezahlt hat und der über Jahre hinweg immer wieder Nackenschläge hinnehmen musste, die Stück für Stück immer erst vom OLG korrigiert wurden.