04-08-2015, 10:36
(04-08-2015, 06:16)Ibykus schrieb: "Das Kind will aber nicht", ist in diesem Alter kein Argument, was dagegen sprechen könnte. Es ist dann die Aufgabe der Umg.-Pflgschaft, die Ursachen für diese Weigerung zu ergründen.
Ein "ich will nicht" des Kindes wird nicht dazu führen, dass der Umgang ausgeschlossen wird, das Umgangsrecht ignoriert. Es gibt eine Umgangsregelung, so lächerlich sie ist, ohne Übernachtung. Das Gericht wird sich nur davor drücken, angesichts des Kindesalters weitergehende Massnahmen zu ergreifen. Vielleicht entscheiden sie sich auch, das einfach auszusitzen. Lassen ihn ablaufen, zum OLG gehen, bis das durch ist und ein Umgangspfleger mal den Ordner aufschlägt ist das Kind 14.
Das Kind ist sowieso auf der Schwelle zu der Zeit, wo die Freunde wichtiger sind und solche immer schon lockeren Beziehungen wie zum Trennungsvater noch lockerer werden, auch bei Kindern wo das Verhältnis bisher gut war.