04-08-2015, 21:19
Ich sehe hier gar keine andere Möglichkeit, als dass der TO den Umgang anbietet - ob und in wieweit das 12jährige Kind das annimmt, hat er nur insoweit in der Hand, als er eine Atmosphäre ohne Gängelung und Sanktionen vermitteln kann. Rechtlich hat ja bereits das BVerfG entschieden, dass es zu unterbleiben hat, ein Kind dadurch zu beschädigen,dass sein entgegenstehender Wille mit Gewalt überwunden wird...
Wer nicht taktet, wird getaktet...