24-08-2015, 10:59
Der TO meint sicher Forderung statt Festsetzung.
Strafanzeige gegen ein Amt? Das geht nicht. Dienstaufsichtsbeschwerde wäre denkbar.
Und ich könnte mir auch vorstellen, dass die UHV Einreichung von Unterlagen verneint, weil er diese nicht vollständig eingereicht hat. Er ist ja selbstständig. Da wollen die von der Kasse bestimmt mehr sehen als bei einem Unselbstständigen. Bin mir da aber nicht sicher.
Strafanzeige gegen ein Amt? Das geht nicht. Dienstaufsichtsbeschwerde wäre denkbar.
Und ich könnte mir auch vorstellen, dass die UHV Einreichung von Unterlagen verneint, weil er diese nicht vollständig eingereicht hat. Er ist ja selbstständig. Da wollen die von der Kasse bestimmt mehr sehen als bei einem Unselbstständigen. Bin mir da aber nicht sicher.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.