03-01-2016, 08:56
(21-12-2015, 22:04)the notorious iglu schrieb: Cool, und das vom BGH:O
Man beachte das Datum der Entscheidung. Würde man noch die Uhrzeit mit veröffentlichen, stünde dort auf jeden Fall eine Zeit nach 11 Uhr 11.
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.