29-02-2016, 22:14
Mit 14 wird der Richter dem Willen des Kindes sehr grosses Gewicht beimessen.
Drohungen gegen dich stellen einer Erziehungseignung nicht in Frage. Da muss schon mehr sein und es muss sich auf das Kind beziehen, nicht auf dich.
Drohungen gegen dich stellen einer Erziehungseignung nicht in Frage. Da muss schon mehr sein und es muss sich auf das Kind beziehen, nicht auf dich.