15-10-2008, 02:21
Isch meine, du könntest schreiben:
" Falls Sie gerade kein Ermächtigungsgesetz bei der Hand haben, dann ermächtige ich sie hiermit Einsicht in die bereits dem JA erteilten Auskünfte zu nehmen"
Allerdings wenn ich das dann lese ..... (???):
Die Anforderung solcher Sozialdaten dürfte wohl eindeutig in den rechtswidrigen Bereich gehen..... Warum haben sie das gefordert?
Und noch gefragt:
Verhairatet oder NE?
Liegt der Bedarf, der für dein Kind vom AA angegeben ist bei ca. 295 oder deutlich höher/niedriger?
Ist der Betrag höher als dein gezahlter Unterhalt+Kindergeld?
Oder wird derzeit Unterhaltsvorschuss gezahlt?
" Falls Sie gerade kein Ermächtigungsgesetz bei der Hand haben, dann ermächtige ich sie hiermit Einsicht in die bereits dem JA erteilten Auskünfte zu nehmen"
Allerdings wenn ich das dann lese ..... (???):
Zitat: Ich habe allerdings schon alles dem Jugendamt offengelegt (Kopie Mietverträge, Gehaltsnachweise, ärztl. Atteste u.u.u.),
Die Anforderung solcher Sozialdaten dürfte wohl eindeutig in den rechtswidrigen Bereich gehen..... Warum haben sie das gefordert?
Und noch gefragt:
Verhairatet oder NE?
Liegt der Bedarf, der für dein Kind vom AA angegeben ist bei ca. 295 oder deutlich höher/niedriger?
Ist der Betrag höher als dein gezahlter Unterhalt+Kindergeld?
Oder wird derzeit Unterhaltsvorschuss gezahlt?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #