15-10-2008, 08:51
(15-10-2008, 07:38)TheFooledOne schrieb: Mittlerweile 11 Jahre alt und es wird vom JA Unterhaltsvorschuss bezahlt.
Dann müßtest Du mal Nachricht erhalten haben, dass der Unterhaltsanspruch des Kindes an die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen ist. Davon würde ich eine Kopie an die Arbeitslosenverwaltung schicken.
Aus dem Gesetz:
"(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1.das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,...."
Sobald Dein Kind 12 ist, ist die Situation anders. Ich habe den Anspruch der ARGE allerdings auch dann zurückgewiesen und auf Klärung vor dem Amtsrichter nach bürgerlichem Recht bestanden. Die Regelungen nach SGBII / SGB XII einerseits und nach bürgerlichem Recht sind nämlich widersprüchlich.