04-07-2017, 18:52
Jemand hatte vor etwa 1-2 Monaten hier im Forum einen Link zu einem Artikel eines Richters gepostet: Dieser behauptet, eine Begrenzung des KU-Titels bis 18 Jahre sei nicht rechtens. Der Vater könne ja nach dem 18. LJ klagen (da hier KM+KV zahlungspflichtig werden)...