20-10-2008, 17:12
Vorsicht.
Das mit der Auskunft ist zwar völlig richtig, wird aber vom Jugendamt gerne ausgehebelt mit der Vermutung (!!!) man könne ja ausnahmsweise mal Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonst irgendwas bekommen haben - und wenn man bitteschön nicht umgehend Auskunft erteile, dann würde man eben einfach vollstrecken.
Zuvor versuchte man noch hinter dem Rücken des Arbeitnehmers Auskünfte vom Arbeitgeber zu erhalten. Alle Arbeitsdaten sind ja via BFA, LVA & Co leicht zu beziehen...
So bei mir geschehen damals. Die Jugendämter gehen mit solch einer Arroganz und Ignoranz vor, dass es einem Magengeschwüre erzeugen könnte.
Taktik von P klappt ganz gut, zusätzlich brauchts aber einen sicheren Stand beim Arbeitgeber, den man zuvor dann aufklären sollte, dass er NICHT Auskunft zu geben braucht, auch wenn da irgendwelchen dubiosen §§ des SGB zitiert werden. Die bei mir genannten SGB-§§ bezogen sich auf den Fall, dass die Kids gar keinen Unterhalt bekommen hätten. Vollkommener Unsinn nwurde da geschrieben.
Aber woher soll das bitte eine Lohnbuchhaltung regelmäßig wissen???
Also nochmal: Vorsicht.
Das mit der Auskunft ist zwar völlig richtig, wird aber vom Jugendamt gerne ausgehebelt mit der Vermutung (!!!) man könne ja ausnahmsweise mal Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonst irgendwas bekommen haben - und wenn man bitteschön nicht umgehend Auskunft erteile, dann würde man eben einfach vollstrecken.
Zuvor versuchte man noch hinter dem Rücken des Arbeitnehmers Auskünfte vom Arbeitgeber zu erhalten. Alle Arbeitsdaten sind ja via BFA, LVA & Co leicht zu beziehen...
So bei mir geschehen damals. Die Jugendämter gehen mit solch einer Arroganz und Ignoranz vor, dass es einem Magengeschwüre erzeugen könnte.
Taktik von P klappt ganz gut, zusätzlich brauchts aber einen sicheren Stand beim Arbeitgeber, den man zuvor dann aufklären sollte, dass er NICHT Auskunft zu geben braucht, auch wenn da irgendwelchen dubiosen §§ des SGB zitiert werden. Die bei mir genannten SGB-§§ bezogen sich auf den Fall, dass die Kids gar keinen Unterhalt bekommen hätten. Vollkommener Unsinn nwurde da geschrieben.
Aber woher soll das bitte eine Lohnbuchhaltung regelmäßig wissen???
Also nochmal: Vorsicht.