20-02-2019, 14:54
(20-02-2019, 11:44)Barbouille schrieb: Ihr dürft auch nicht vergessen, dass es AUCH Väter (und Mütter!) gibt, die sich null kümmern.
Das wird in den Unterhaltsdrückebergerartikeln vorausgesetzt und sehr sorgsam herausgehalten, dass auch arme Elternteile zur Entlastung beitragen können, indem sie das Kind mitbetreuen. Gemeinsame Betreuung verhindert auch den Unterhaltvorschussanspruch. Könnte man auch als Residenzmodellsubvention ansehen.