25-02-2019, 18:09
Und weiter gehts mit den Unterhaltsdrückebergerartikeln:
Die Mitteldeutsche Zeitung: https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/-ex...--32094318
"Immer seltener holen sich Behörden Geld zurück, das sie Eltern für Unterhalt vorschießen.". Tsk, tsk. Die Landkreise wollen auch mehr Geld, man peilt eine Verfassungsbeschwerde an. Und ein Superexperte weiss es auch schon ganz genau: "Wie der Finanzwissenschaftler Andreas Peichl vom Ifo-Institut der Frankfurter Sonntagszeitung sagte, seien grundsätzlich die Väter nicht mit den Zahlungen überfordert. „Es gibt sicher Leute, die nicht das entsprechende Einkommen haben - aber das ist nur ein kleiner Teil“, sagte Peichl."
Dann fragt der "Faktenfinder" der Tagesschau "Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?": http://faktenfinder.tagesschau.de/inland...s-111.html
Auch hier frage der völlig in seiner eigenen Vorstellung gefangene Journalist, wieso der Staat sich das Geld nicht holt. Wieso hebt man ein Goldstück nicht auf? Vieleicht, weil es gar nicht da ist? Undenkbar für eine Journalisten.
Die nächste Lüge: Für die Auskunftsansprüche an Finanzämter, Krankenkassen und Arbeitgeber müssten sich die Jugendämter einen Gerichtsbeschluss holen.
Wenn euch diese Lüge begegnet, kommentiert sie mit einem Hinweis auf § 68 SGB VIII. Bereits der erste Satz räumt dem Jugendamt ein Datenerhebungsrecht ein, wenn es als Unterhaltsbeistand tätig ist. Der Beistand kann sich zum Beispiel unter anderem direkt an den Arbeitgeber oder das Finanzamt oder andere Stellen wenden.
Die Mitteldeutsche Zeitung: https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/-ex...--32094318
"Immer seltener holen sich Behörden Geld zurück, das sie Eltern für Unterhalt vorschießen.". Tsk, tsk. Die Landkreise wollen auch mehr Geld, man peilt eine Verfassungsbeschwerde an. Und ein Superexperte weiss es auch schon ganz genau: "Wie der Finanzwissenschaftler Andreas Peichl vom Ifo-Institut der Frankfurter Sonntagszeitung sagte, seien grundsätzlich die Väter nicht mit den Zahlungen überfordert. „Es gibt sicher Leute, die nicht das entsprechende Einkommen haben - aber das ist nur ein kleiner Teil“, sagte Peichl."
Dann fragt der "Faktenfinder" der Tagesschau "Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?": http://faktenfinder.tagesschau.de/inland...s-111.html
Auch hier frage der völlig in seiner eigenen Vorstellung gefangene Journalist, wieso der Staat sich das Geld nicht holt. Wieso hebt man ein Goldstück nicht auf? Vieleicht, weil es gar nicht da ist? Undenkbar für eine Journalisten.
Die nächste Lüge: Für die Auskunftsansprüche an Finanzämter, Krankenkassen und Arbeitgeber müssten sich die Jugendämter einen Gerichtsbeschluss holen.
Wenn euch diese Lüge begegnet, kommentiert sie mit einem Hinweis auf § 68 SGB VIII. Bereits der erste Satz räumt dem Jugendamt ein Datenerhebungsrecht ein, wenn es als Unterhaltsbeistand tätig ist. Der Beistand kann sich zum Beispiel unter anderem direkt an den Arbeitgeber oder das Finanzamt oder andere Stellen wenden.