12-03-2019, 14:22
Hallo,
kurze Frage: Muss der gezahlte Ehegattenunterhalt gerichtlich tituliert sein, um ihn von der Steuer über Anlage U absetzen zu können, oder genügt auch eine schriftliche Vereinbarung der beiden "Parteien" untereinander (ggf. notariell beglaubigt)?
Grüße
Maestro
kurze Frage: Muss der gezahlte Ehegattenunterhalt gerichtlich tituliert sein, um ihn von der Steuer über Anlage U absetzen zu können, oder genügt auch eine schriftliche Vereinbarung der beiden "Parteien" untereinander (ggf. notariell beglaubigt)?
Grüße
Maestro