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Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen
#3
Also könnte sich ein Trennungspaar, das sich einig ist, den Staat beschummeln, und sich so eine Steuerentlastung (auf fiktiven Unterhalt) rauslassen und die "Beute" untereinander aufteilen. Cool Big Grin Ja, ich weiß, das wäre Steuerhinterziehung und einig gibt es schon zweimal nicht. Darum nur so ein Gedanke. Das Finanzamt will vermutlich Kontoauszüge sehen. Also bliebe nur im Ring überweisen oder BAR abheben und dann dem Überweiser wieder zurückgeben. Wäre auch ein Geschäftsmodell für intakte Ehen. Allerdings aufgrund von Steuerklasse 3 fraglich, ob lohnenswert. Ihr versteht was ich meine oder: Der vermeintliche Unterhaltszahler tut nur so als ob er zahlt und die vermeintliche Unterhaltsempfängerin tut nur so, als ob sie etwas gezahlt bekäme, das ganze macht man dem Finanzamt dann gegenüber glaubhaft und schwubs gibt es dafür eine Steuerentlastung. Wäre doch ein interessantes Geschäft für intakte Ehen in denen beide Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen. Wobei der Staat einem erst mal nachweisen muss, dass man nicht getrennt war und nur fiktiv. Big Grin
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RE: Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen - von Maestro - 12-03-2019, 16:37

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