13-03-2019, 09:30
Wer die vier Grundrechenarten beherrscht, kommt recht schnell drauf dass das eine Schnapsidee ist.
Die Lohnsteuerklasse hat nichts mit Unterhalt zahlen zu tun. Es ist also nicht so, dass der Unterhaltspflichtige die Steuerklasse 3 behalten darf, sondern er wird nach Steuerklasse 1 oder 2 veranlagt. Die Einkommenssteuer reduziert sich dann ein bißchen, wenn er Unterhalt zahlt und ihm dies per Anlage U bescheinigt wird.
Ist der Unterhalt so hoch, dass er den Steuerfreibetrag übersteigt, dann ist auf den Unterhalt Einkommenssteuer zu zahlen - aber nicht vom Empfänger, sondern vom Zahler!
Die Lohnsteuerklasse hat nichts mit Unterhalt zahlen zu tun. Es ist also nicht so, dass der Unterhaltspflichtige die Steuerklasse 3 behalten darf, sondern er wird nach Steuerklasse 1 oder 2 veranlagt. Die Einkommenssteuer reduziert sich dann ein bißchen, wenn er Unterhalt zahlt und ihm dies per Anlage U bescheinigt wird.
Ist der Unterhalt so hoch, dass er den Steuerfreibetrag übersteigt, dann ist auf den Unterhalt Einkommenssteuer zu zahlen - aber nicht vom Empfänger, sondern vom Zahler!
Bibel, Jesus Sirach 8.1