31-10-2019, 16:52
Man antwortet, dass eine Vollmacht unbegründet und überflüssig ist, da im Notfall sowieso allein entschieden werden kann und du in allen anderen sorgerechtsrelevanten Fällen bereit bist, dich gemäss dem Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts mit dem anderen Elternteil zu einigen. Du hälst dich an das Bürgerliches Gesetzbuch, § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge, wo steht: "Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen."