02-11-2019, 16:41
Moin tony30,
hier geht es nicht um Vorsorge für den Notfall. Dazu würde es genügen, wenn Du deiner KGB-Agentin sagst, dass sie den Arzt bei dummen Fragen auf den von p genannten § 1629 BGB verweisen soll. Im Notfall - und nur im Notfall! - bedarf es deiner Einwilligung in die Behandlung des Kindes nicht (siehe p's Beitrag).
Du solltest dir bewusst machen, dass in dieser Phase der Trennung zwischen Olga und dir Grenzlinien neu gezogen werden. Und das geschieht mit genau solchen Forderungen, die mit Kindeswohl nichts zu tun haben. Pass auf, wie eng Du sie den Belagerungsring um dich herum ziehen lässt. Just my twocents...
VM
hier geht es nicht um Vorsorge für den Notfall. Dazu würde es genügen, wenn Du deiner KGB-Agentin sagst, dass sie den Arzt bei dummen Fragen auf den von p genannten § 1629 BGB verweisen soll. Im Notfall - und nur im Notfall! - bedarf es deiner Einwilligung in die Behandlung des Kindes nicht (siehe p's Beitrag).
Du solltest dir bewusst machen, dass in dieser Phase der Trennung zwischen Olga und dir Grenzlinien neu gezogen werden. Und das geschieht mit genau solchen Forderungen, die mit Kindeswohl nichts zu tun haben. Pass auf, wie eng Du sie den Belagerungsring um dich herum ziehen lässt. Just my twocents...
VM