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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
#6
Wenn Deine Exe noch Respekt vor Gerichtsurteilen hat, kann es durchaus sinnvoll sein vor Gericht zu gehen. Die meisten Kinderbesitzerinnen haben das nicht mehr weil die Urteile das Papier nicht wert sind auf dem sie geschrieben stehen. In der Praxis haben Kinderbesitzerinnen kaum Konsequenzen zu fuerchten. Umgang wird gegen den Willen der "Mutter" nicht durchgesetzt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - von kay - 25-01-2020, 16:32

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