06-03-2020, 19:49
Dein Land sagt gar nichts. Schulden sind sofort ohne weitere Hndernisse EU-weit vollstreckbar. Es gilt aber das Vollstreckungsrecht deines Wohnorts. Du kannst also nicht den deutschen Pfändungsfreibetrag in Anspruch nehmen, wenn du wegen deutscher Schulden gepfändet wirst. Es gilt der Pfändungsfreibetrag und das Pfändungsrecht an deinem Wohnort. Das kann ganz praktisch sein, Westeuropa ist gewöhnlich etwas schuldnerfreundlicher wie Deutschland. In manchen Ländern kann zum Beispiel eine selbstbewohnte Immobilie nicht gepfändet werden. In Deutschland geht alles, ausser einer Kuh oder zwei Ziegen... siehe § 811 ZPO.