16-03-2020, 23:53
Hier noch was zu den jetzigen Reformplänen, hier der Entwurf: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb...eiuung.pdf
In https://www.heckmann.net/bmjv-verkuerzun...7-12-2019/ steht, Ursache war Zwang seitens der EU: "Am 16. Juli 2019 wurde vom Europäischen Rat beschlossen, dass das Insolvenzverfahren im Ganzen und für alle natürlichen Personen auf drei Jahre verkürzt werden soll. An diesem Tag ist die EU-Restrukturierungsrichtlinie in Kraft getreten. Unabhängig von der Insolvenzmasse soll das Restschuldbefreiungsverfahren nach 3 Jahren erfolgen."
Ich denke, das wird uns als "Erleichterung" wegen der nun verschärften Privatverschuldung verkauft.
In https://www.heckmann.net/bmjv-verkuerzun...7-12-2019/ steht, Ursache war Zwang seitens der EU: "Am 16. Juli 2019 wurde vom Europäischen Rat beschlossen, dass das Insolvenzverfahren im Ganzen und für alle natürlichen Personen auf drei Jahre verkürzt werden soll. An diesem Tag ist die EU-Restrukturierungsrichtlinie in Kraft getreten. Unabhängig von der Insolvenzmasse soll das Restschuldbefreiungsverfahren nach 3 Jahren erfolgen."
Ich denke, das wird uns als "Erleichterung" wegen der nun verschärften Privatverschuldung verkauft.