29-06-2021, 22:18
Soweit verstanden denk ich
- KM ist ab der Volljährigkeit automatisch Barunterhaltspflichtig
- Kind muß Abschlußzeugnis und Anmeldung an der Uni, bzw. die Matrikelnr. vorlegen um überhaupt seine Unterhaltsberechtigung zu beweisen
- habe ich eigentlich das Recht, die vollständige Zeugnishistorie einzufordern?
Sobald das vorliegt, wären die weiteren Schritte:
- Kind muß Einkommensnachweis der Mutter vorlegen
- Was wenn sie nicht oder nur halbtags arbeitet? Soweit ich weiß hat sie ein weiteres Kind (ca. 7 Jahre alt)
- Soweit mir bekannt ist, bewohnt sie mit ihrem Mann ein Eigenheim; wie hoch kann man die gesparte Miete ansetzen?
Hätte das Vorhaben eines Studiums nicht eigentlich zu irgendeinem Zeitpunkt angekündigt werden müssen?
Muß ich dies auf jeden Fall unterstützen, auch wenn die Noten "grenzwertig" sind?
Herzlichen Dank für deine/eure Unterstützung!
- KM ist ab der Volljährigkeit automatisch Barunterhaltspflichtig
- Kind muß Abschlußzeugnis und Anmeldung an der Uni, bzw. die Matrikelnr. vorlegen um überhaupt seine Unterhaltsberechtigung zu beweisen
- habe ich eigentlich das Recht, die vollständige Zeugnishistorie einzufordern?
Sobald das vorliegt, wären die weiteren Schritte:
- Kind muß Einkommensnachweis der Mutter vorlegen
- Was wenn sie nicht oder nur halbtags arbeitet? Soweit ich weiß hat sie ein weiteres Kind (ca. 7 Jahre alt)
- Soweit mir bekannt ist, bewohnt sie mit ihrem Mann ein Eigenheim; wie hoch kann man die gesparte Miete ansetzen?
Hätte das Vorhaben eines Studiums nicht eigentlich zu irgendeinem Zeitpunkt angekündigt werden müssen?
Muß ich dies auf jeden Fall unterstützen, auch wenn die Noten "grenzwertig" sind?
Herzlichen Dank für deine/eure Unterstützung!