29-06-2021, 23:05
(29-06-2021, 22:18)Trullo1 schrieb: - KM ist ab der Volljährigkeit automatisch Barunterhaltspflichtig
Nein, wenn sie nichts verdient muss sie auch nichts zahlen. Sie ist eventuell auch unterhaltspflichtig. Studenten sind nur auf Rang 4, dafür gibts auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und einen höheren Selbstbehalt.
(29-06-2021, 22:18)Trullo1 schrieb: - Kind muß Abschlußzeugnis und Anmeldung an der Uni, bzw. die Matrikelnr. vorlegen um überhaupt seine Unterhaltsberechtigung zu beweisen
Eine Bescheinigung, dass es ab XX.XX.XXXX einen Studienplatz für Fach Y an der Hochschule Z hat.
(29-06-2021, 22:18)Trullo1 schrieb: - habe ich eigentlich das Recht, die vollständige Zeugnishistorie einzufordern?
Nein. Im Verlauf des Studiums kannst du Nachweise verlangen, um dich davon zu überzeugen dass es nicht bummelt.