01-07-2021, 11:27
(30-06-2021, 22:13)Trullo1 schrieb: ... aber man kann sich zumindest einen gewissen Spaß daraus machen.
Finde ich eine etwas merkwürdige Einstellung.
Meiner Meinung nach ist es eine winzige (!) Chance, das Kind nochmal neu kennenzulernen.
Ansonsten ist wichtig, was p geschrieben hat: Ohne Vorlage einer Studienbescheinigung gibt es keinen Unterhalt!