30-09-2021, 10:17
Urlaubsbedingt gab's in der Sache längere Zeit nix neues.
Einem vorgeschlagenen Treffen hat er zwar zugestimmt, als ich aber einen konkreten Zeitraum nannte, kam keine Antwort mehr.
Gestern flatterte dann ein Anwaltsbrief herein.
- Es werden die letzten 12 Gehaltsabrechnungen verlangt (soweit OK)
- Weiterhin die Einkommenssteuerbescheide seit 2018! (diese würde ich erstmal nicht herausgeben, bzw. auf diese Forderung nicht eingehen)
- Auskunft über vorhandenes Vermögen wird ebenfalls verlangt (auch da bin ich der Meinung, daß das nichts zur Sache tut und würde darauf nicht eingehen)
Gezahlt werden soll ab 09/2021 - hier werde ich bereits in Verzug gesetzt
Belege, die die Unterhaltsberechtigung nachweisen, fehlen ebenso wie der Nachweis des Einkommens des anderen Elternteils.
Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Verzug gar nicht möglich, solange mir kein Nachweis vorliegt - Richtig?
Ich würde zunächst gar nichts herausgeben, bevor die Gegenseite ihre Pflichten nicht erfüllt hat.
Einem vorgeschlagenen Treffen hat er zwar zugestimmt, als ich aber einen konkreten Zeitraum nannte, kam keine Antwort mehr.
Gestern flatterte dann ein Anwaltsbrief herein.
- Es werden die letzten 12 Gehaltsabrechnungen verlangt (soweit OK)
- Weiterhin die Einkommenssteuerbescheide seit 2018! (diese würde ich erstmal nicht herausgeben, bzw. auf diese Forderung nicht eingehen)
- Auskunft über vorhandenes Vermögen wird ebenfalls verlangt (auch da bin ich der Meinung, daß das nichts zur Sache tut und würde darauf nicht eingehen)
Gezahlt werden soll ab 09/2021 - hier werde ich bereits in Verzug gesetzt
Belege, die die Unterhaltsberechtigung nachweisen, fehlen ebenso wie der Nachweis des Einkommens des anderen Elternteils.
Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Verzug gar nicht möglich, solange mir kein Nachweis vorliegt - Richtig?
Ich würde zunächst gar nichts herausgeben, bevor die Gegenseite ihre Pflichten nicht erfüllt hat.