30-09-2021, 11:42
Wie sieht's denn mit dem Verzug aus?
Da keine Beweise geliefert wurden sollte m.E. ein Verzug nicht begründet sein?
Da keine Beweise geliefert wurden sollte m.E. ein Verzug nicht begründet sein?
Muster schrieb:Herr xxx,
ihr Schreiben vom xx habe ich erhalten.
Die Unterhaltsforderung ist nicht begründet, solange sie durch die dafür notwendigen Belege nicht nachgewiesen wurde.
Aus diesem Grund widerspreche ich auch der Inverzugsetzung.