19-10-2021, 23:33
So, weiter geht's.
Ich hab gestern den Herrn Anwalt darauf hingewiesen, daß eine Unterhaltsforderung nicht begründet ist,
solange sie durch Belege nicht nachgewiesen wurde und habe sowohl der Frist als auch der Inverzugsetzung widersprochen.
Heute nun kam schon die Vollmacht und die Immatrikulationsbescheinigung.
Er bittet nun bis zum 29.10. die Auskunft vollständig und formgerecht zu erteilen.
Ich werde lediglich meine Gehaltszettel der letzten 12 Monate schicken - natürlich schwärze ich Dinge raus, die die nix angehen.
Er fordert (Zitat) "Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2018, 2019 und 2020, soweit diese vorliegen."
Die liegen natürlich nicht vor - ich werde darauf nicht eingehen.
Soll ich im Gegenzug gleich Einkünfte und Vermögen des Antragstellers einfordern?
Danke für eure Hilfe - es ist echt klasse daß man hier unter Gleichgesinnten ist und entsprechende Unterstützung bekommt!
Ich hab gestern den Herrn Anwalt darauf hingewiesen, daß eine Unterhaltsforderung nicht begründet ist,
solange sie durch Belege nicht nachgewiesen wurde und habe sowohl der Frist als auch der Inverzugsetzung widersprochen.
Heute nun kam schon die Vollmacht und die Immatrikulationsbescheinigung.
Er bittet nun bis zum 29.10. die Auskunft vollständig und formgerecht zu erteilen.
Ich werde lediglich meine Gehaltszettel der letzten 12 Monate schicken - natürlich schwärze ich Dinge raus, die die nix angehen.
Er fordert (Zitat) "Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2018, 2019 und 2020, soweit diese vorliegen."
Die liegen natürlich nicht vor - ich werde darauf nicht eingehen.
Soll ich im Gegenzug gleich Einkünfte und Vermögen des Antragstellers einfordern?
Danke für eure Hilfe - es ist echt klasse daß man hier unter Gleichgesinnten ist und entsprechende Unterstützung bekommt!