(19-10-2021, 23:33)Trullo1 schrieb: Er fordert (Zitat) "Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2018, 2019 und 2020, soweit diese vorliegen."
Wenn Du Unternehmer bist, ist das rechtens.
Wenn nicht, nur den von 2020.
(19-10-2021, 23:33)Trullo1 schrieb: Soll ich im Gegenzug gleich Einkünfte und Vermögen des Antragstellers einfordern?
Natürlich!