20-10-2021, 14:55
(20-10-2021, 13:36)Simon ii schrieb:(19-10-2021, 23:33)Trullo1 schrieb: Er fordert (Zitat) "Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2018, 2019 und 2020, soweit diese vorliegen."
Wenn Du Unternehmer bist, ist das rechtens.
Wenn nicht, nur den von 2020.
Unternehmer bin ich nicht, aber wie gesagt "es liegt halt nix vor"
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(20-10-2021, 13:36)Simon ii schrieb:(19-10-2021, 23:33)Trullo1 schrieb: Soll ich im Gegenzug gleich Einkünfte und Vermögen des Antragstellers einfordern?
Natürlich!
Wenn ich es mir recht überlege, dann wäre das wohl doch keine so gute Idee, denn ich will die "Brieffreundschaft" ja möglichst lange aufrecht erhalten.
Er hat das persönliche Gespräch ausgeschlagen und den Weg über einen Anwalt gewählt.
Nun soll er sehen wie lange sowas dauert
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Ich rotze der Gegenseite die 12 Gehaltsnachweise und ein paar Versicherungen hin und warte mal ab was dann kommt.