20-10-2021, 15:44
Neben dem Ziel, so wenig Unterhalt wie möglich zu zahlen, sollte die übergeordnete Strategie sein, den Anwalt maximalst zu beschäftigen um hohe Kosten für die Gegenseite zu erzeugen.
In der Antwort an den Anwalt, womit du dir mal schön eine Woche Zeit lässt, würde ich erst einmal mitteilen, dass die Wirksamkeit der Aufforderung zur Auskunftserteilung abhängig von der Vorlage der Vollmachtsurkunde ist. Du stellst fest, das war der 20.10.2021. Sofern Unterhalt überhaupt geschuldet wird, was sich dann später herausstellen wird, gilt dies somit erst ab 01.10.2021.
Zweitens, die von ihm gesetzte Frist von 9 Tagen ist nicht angemessen. Angemessen und üblich sind zwei Wochen. So viel Zeit muss sein. Du hättest schließlich einige Hobbies die du wegen so einem Kram auf gar keinen Fall vernachlässigen kannst. Also: beantragst du Fristverlängerung bis zum 03.11.2021.
Viel wichtiger als die Gehaltszettel, die ausgedruckt, maximal geschwärzt, und vorab als Putzlappen bei der Wohnungsreinigung genutzt wurden, überreicht werden, sind deine Ausgaben! Hast du hier alles was dein bereinigtes Nettoeinkommen drückt berücksichtigt?
Abschließend vielleicht nicht so direkt nach Auskünften der Gegenseite fragen, sondern dass du in Erwartung der Vorlage aller zur Begründung und Ermittlung etwaiger Unterhaltspflichten notwendigen Nachweise mit angemessen Grüßen verbleibst.
In der Antwort an den Anwalt, womit du dir mal schön eine Woche Zeit lässt, würde ich erst einmal mitteilen, dass die Wirksamkeit der Aufforderung zur Auskunftserteilung abhängig von der Vorlage der Vollmachtsurkunde ist. Du stellst fest, das war der 20.10.2021. Sofern Unterhalt überhaupt geschuldet wird, was sich dann später herausstellen wird, gilt dies somit erst ab 01.10.2021.
Zweitens, die von ihm gesetzte Frist von 9 Tagen ist nicht angemessen. Angemessen und üblich sind zwei Wochen. So viel Zeit muss sein. Du hättest schließlich einige Hobbies die du wegen so einem Kram auf gar keinen Fall vernachlässigen kannst. Also: beantragst du Fristverlängerung bis zum 03.11.2021.
Viel wichtiger als die Gehaltszettel, die ausgedruckt, maximal geschwärzt, und vorab als Putzlappen bei der Wohnungsreinigung genutzt wurden, überreicht werden, sind deine Ausgaben! Hast du hier alles was dein bereinigtes Nettoeinkommen drückt berücksichtigt?
Abschließend vielleicht nicht so direkt nach Auskünften der Gegenseite fragen, sondern dass du in Erwartung der Vorlage aller zur Begründung und Ermittlung etwaiger Unterhaltspflichten notwendigen Nachweise mit angemessen Grüßen verbleibst.