18-11-2021, 12:33
1. Ja, je nach Anzahl der Unterhaltsrechtigten kann eine Herauf- oder Herabstufung der Tabellenstufe stattfinden. Das ist schon richtig.
2. Ohne diese Auskunft nebst Belegen gibts keinen Cent.
3. Seine Rechnung zahlt sein Auftraggeber. Zahlen für ihn musst du nur, wenn einer klagt, du verlierst und der Richter dir die Kosten aufbürdet.
Genau das ist der Sinn solcher Schreiben. Eine Rechtswirkung entfalten sie nicht. Aber ein paar Prozent der Adressaten will einfach nichts mehr mit dem Mist zu tun und zahlt lieber.
Antworte ihm sowas wie:
Verehrter Herr h.c. Prof. Dr. Univ. Luanda Klötenschnitt,
herzlichsten Dank für ihre freundlichsten Zeilen vom 18.11.2021. Es lässt mich über alle Massen jubilieren, dass sie die Forderungen für erledigst erklärt haben. Die fehlenden Auskünfte der Mutter sind eindeutigst. Ihre Rechnung senden sie gütigst an die Hilfsorganisation für gefoppteste Anwälte. Und lassen sie mal ihre Robe reinigen.
Und die Impfung nicht vergessen! Auch die gegen chronische Hohlbirne!
Mit scheissfreundlichsten Grüssen
Privatier Al. Es. Preller
2. Ohne diese Auskunft nebst Belegen gibts keinen Cent.
3. Seine Rechnung zahlt sein Auftraggeber. Zahlen für ihn musst du nur, wenn einer klagt, du verlierst und der Richter dir die Kosten aufbürdet.
Zitat:ich bin grad auf 180
Genau das ist der Sinn solcher Schreiben. Eine Rechtswirkung entfalten sie nicht. Aber ein paar Prozent der Adressaten will einfach nichts mehr mit dem Mist zu tun und zahlt lieber.
Antworte ihm sowas wie:
Verehrter Herr h.c. Prof. Dr. Univ. Luanda Klötenschnitt,
herzlichsten Dank für ihre freundlichsten Zeilen vom 18.11.2021. Es lässt mich über alle Massen jubilieren, dass sie die Forderungen für erledigst erklärt haben. Die fehlenden Auskünfte der Mutter sind eindeutigst. Ihre Rechnung senden sie gütigst an die Hilfsorganisation für gefoppteste Anwälte. Und lassen sie mal ihre Robe reinigen.
Und die Impfung nicht vergessen! Auch die gegen chronische Hohlbirne!
Mit scheissfreundlichsten Grüssen
Privatier Al. Es. Preller