Der Anwalt hat echt nen Schuss. Ich würde ihm genauso wie vorgeschlagen antworten. Aber erstmal ein paar Wochen warten. Wenn dann die Belege der KM eintrudeln fragst du anschließend nach den Belegen des Sohns (Einkünfte, Wohnort, Studium usw.). Das zögert noch mehr.
Eines noch: nach meinem Verständnis spielt die Tatsache dass die KM mietfrei bei ihrem Stecher wohnt keine Rolle bei der Berechnung. Wäre schön wenn das jemand bestätigen könnte.
Und die Geschichte mit Rückstand ab Juli ist doch auch Schwachsinn. Nach meinem Wissen gilt das erst ab dem Zeitpunkt wo der Pflichtige aufgefordert wurde Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. In der ersten Mail vom Sohnemann stand bloß drin "Unterhalt zahlen". Pech für ihn. Wirksam ist das Ganze erst ab Oktober.
Eines noch: nach meinem Verständnis spielt die Tatsache dass die KM mietfrei bei ihrem Stecher wohnt keine Rolle bei der Berechnung. Wäre schön wenn das jemand bestätigen könnte.
Und die Geschichte mit Rückstand ab Juli ist doch auch Schwachsinn. Nach meinem Wissen gilt das erst ab dem Zeitpunkt wo der Pflichtige aufgefordert wurde Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. In der ersten Mail vom Sohnemann stand bloß drin "Unterhalt zahlen". Pech für ihn. Wirksam ist das Ganze erst ab Oktober.