29-12-2021, 17:04
So - es gibt wieder Neues von der Front
Nachdem ich sämtliche Einkünfte der KM angefordert habe, kam nun die Antwort des Herrn Rechtsverdrehers.
Nun zur Wohnsituation:
Auch hier bin ich der Meinung, daß die Aufteilung der Lebensmittel, usw. unter den Eheleuten keine Rolle für die Unterhaltsberechnung spielt.
Nach meinem Dafürhalten ist ein Wohnvorteil in jedem Fall anzusetzen
Ich freue mich - wie immer - über euren Rat, bzw. eure Einschätzung der Situation.
Nachdem ich sämtliche Einkünfte der KM angefordert habe, kam nun die Antwort des Herrn Rechtsverdrehers.
Zitat:Monatsbetrag (12-Monats-Durchschnitt) 1.682,94
abzgl. 5 % berufsbedingte Aufwendungen -84,15
abzgl. Pkw-Darlehen (VW-Bank) -211,12 (Tatsächlich in voller Höhe absetzbar? Muß es ein Golf GTI sein, hätte es nicht ein kleineres Auto getan?)
abzgl. Privat-Darlehen (Targo-Bank) -101,30 (Hat das zu interessieren?)
abzgl. Riester-Rente (HDI) -20,11
abzgl. Unfall-Versicherung -16,20
abzgl. private Zusatz-KV -28,04
Fortbildung (Gesprächstherapie)
(7 x 292,00 EUR =) 2.044,00 EUR : 12 -170,33 (Das sollte eigentlich unter "Privatvergnügen" fallen)
unterhaltsrelevantes Monatseinkommen 1.051,69
Nun zur Wohnsituation:
Zitat:Meine Mandantin wohnt mit ihrem Ehemann im, diesem gemeinsam mit seinem Bruder
gehörenden Einfamilienhaus. Sie bezahlt hierfür zwar keine Miete, allerdings haben die Eheleute
eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen, dass meine Mandantin statt einer solchen Beteiligung
an den Wohnkosten den gesamten laufenden Lebensunterhalt für die 5-köpfige Familie aus ihrem
Einkommen bestreitet. Eine Bestätigung dieser Übereinkunft habe ich beigefügt.
Nach übereinstimmender Einschätzung der Eheleute handelt es sich hierbei um ca. 800,00 EUR
monatlich.
Rechnet man hieraus den Eigenanteil meiner Mandantin heraus (ca. 160,00 EUR), so entspricht
diese tatsächlich dem ansonsten zugrunde zu legenden Wohnvorteil, da bei einem Mietwert von
monatlich ca. 1.400,00 EUR, ein solcher mit ca. 700,00 EUR anzusetzen wäre.
Ein Wohnvorteil ist daher beim Einkommen nicht anzusetzen.
Auch hier bin ich der Meinung, daß die Aufteilung der Lebensmittel, usw. unter den Eheleuten keine Rolle für die Unterhaltsberechnung spielt.
Nach meinem Dafürhalten ist ein Wohnvorteil in jedem Fall anzusetzen
Ich freue mich - wie immer - über euren Rat, bzw. eure Einschätzung der Situation.