29-12-2021, 17:25
(29-12-2021, 17:04)Trullo1 schrieb: Monatsbetrag (12-Monats-Durchschnitt) 1.682,94
Von was der Monatsbetrag? Wie wurde das Einkommen ermittelt? Wurde es nachgewiesen? Sind auch alle Einkommensarten drin? Zum Beispiel Steuerrückerstattungen?
(29-12-2021, 17:04)Trullo1 schrieb: abzgl. 5 % berufsbedingte Aufwendungen -84,15
Sind nachzuweisen. Pauschale Abzüge sind Vergangenheit.
Zitat:abzgl. Pkw-Darlehen (VW-Bank) -211,12 (Tatsächlich in voller Höhe absetzbar? Muß es ein Golf GTI sein, hätte es nicht ein kleineres Auto getan?)
abzgl. Privat-Darlehen (Targo-Bank) -101,30 (Hat das zu interessieren?)
abzgl. Unfall-Versicherung -16,20
abzgl. private Zusatz-KV -28,04
Fortbildung (Gesprächstherapie)
(7 x 292,00 EUR =) 2.044,00 EUR : 12 -170,33 (Das sollte eigentlich unter "Privatvergnügen" fallen)
Unterhaltsirrelevante Privatsachen, die nicht zu Lasten des Kindes gehen dürfen. Die Riester-Rente ist ok. Benötigt sie für die Arbeit überhaupt ein Auto oder gibts da auch einen Bus?
Zitat:Meine Mandantin wohnt mit ihrem Ehemann im, diesem gemeinsam mit seinem Bruder
gehörenden Einfamilienhaus. Sie bezahlt hierfür zwar keine Miete, allerdings haben die Eheleute
eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen, dass meine Mandantin statt einer solchen Beteiligung
an den Wohnkosten den gesamten laufenden Lebensunterhalt für die 5-köpfige Familie aus ihrem
Einkommen bestreitet.
Also wohnt sie einerseits mietfrei und meint, sich andererseits über nicht nachweisbare Zahlungen an Dritte entreichern zu können.
Er versuchts halt weiter, der Anwalt.