03-01-2022, 14:08
(02-01-2022, 16:32)mrsandman schrieb: Wie bist du denn jetzt mit dem Staranwalt bzgl. seiner Rechnung an dich verblieben?
Ich habe die Begleichung natürlich abgelehnt und ihm geraten, sich statt dessen an seinen Auftraggeber zu wenden.
Er hat dies in seinem neuerlichen Schreiben auch nicht mehr erwähnt.
Ich hab jetzt ein bissl mit diesem Onlinerechner herumgespielt.
Es ist scheinbar völlig gleichgültig, wieviel die KM nun verdient, solange es deutlich unter meinem Einkommen bleibt
Sprich, ob ich nun ihr Gehalt samt Wohnvorteil ansetze, oder ihre Schönrechnerei berücksichtige, ändert an meinem Zahlbetrag gar nichts!
D.h. ich werde zwar die Zahlen des Anwalts erneut nicht akzeptieren (für den Fall daß die KM wirklich mal mehr Einkommen haben sollte), aber es ändert für mich leider nix.
Wie muß der Sohn sein (Nicht-)Einkommen nachweisen?
Das geht m.E. nur mit lückenlosen Kontoauszügen von 12 Monaten, oder wie handhabt ihr das?
Die Studiennachweise fordere ich Quartalsweise, ist das OK?
Da wäre der erste ja nun bereits fällig...