06-01-2022, 21:41
(30-12-2021, 11:50)p__ schrieb:(30-12-2021, 00:12)Trullo1 schrieb: Entschuldige, aber deinen letzten Satz verstehe ich nicht
Die ausführliche Version: Du musst dem Sohn NICHT erklären, WIE er die Nachweise zu seinem Studienfortschritt erbringen soll und ihm irgendwelche konkrete Aufträge geben, er habe jetzt ein "Transcript of Records" vorzulegen mit den "Credits" dahinter. Er HAT das dazulegen und er HAT die diesbezüglichen Informationen längst. Nachzuweisen hat er auch, dass er kein Bafög bekommt, das ist nämlich vorrangig von Unterhalt.
Oft spielen die Bälger den Dummen und kommen nur mit der Immatrikulationsbescheinigung oder wertlosen Scheinen. Tatsache ist aber: Der Studienfortschritt wird sehr genau von der Uni erfasst und liegt dem Studenten jederzeit piekfein vor. Ein diesbezügliches Zögern des Unterhaltsbegehrenden bei der Vorlage solcher Nachweise beim Unterhaltspflichtigen deutet auf Schmu und Beschiss hin. Typisch: Mal als Student angemeldet, aber dann wenig oder nichts gemacht. Oder überfordert gewesen, formal noch Student aber nicht aktiv sein.
Solange der Unterhalt nicht tituliert ist, kannst du jederzeit Zahlungen einstellen oder reduzieren. Wenn er tituliert ist, dann nicht. Es spielt dann keine Rolle, ob er Nachweise auslässt. Wenn du runter willst, musst du klagen.
Soweit verstanden, aber wie oft muß er denn vorlegen?
Ich will ihn ja auffordern, etwas REGELMÄSSIG vorzulegen.
Wie hat er sein Vermögen, bzw. seine Einkünfte darzulegen?
lückenlose Kontoauszüge der letzten 12 Monate?