11-01-2022, 17:30
(11-01-2022, 16:47)Gast1969 schrieb: Das ist ja die Crux
Wie soll man selbst das denn Beweisen? Da müsste man ja schon den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sparbuch, Kontoauszug desjenigen besitzen. Wie soll das gehen?
Was Du nicht beweisen kannst, gilt als nicht vorgetragen. Hattest du kein Sorgerecht, auch kein geteiltes? Dann hätte man nämlich dein Einverständnis/Unetrschrift gebraucht für jede Kontoeröffnung usw. und du wüsstest wenigstens, bei welcher Bank ein Konto besteht. Und verlangst die Vorlage der Kontoauszüge, da du ja Sorgerecht hast. Wenn nicht, dann bist du angeschissen.
Jegliches Auskunftsersuchen deinerseits bei Banken, Arbeitgebern u.ä. wird man mit Hinweis auf Datenschutz abbügeln. Tja, die Gesetze wurden schon passend gemacht......
Bibel, Jesus Sirach 8.1