(13-01-2022, 03:37)IPAD3000 schrieb: Der Trick im Zivilrecht ist doch, schlichtweg zu behaupten, der Sohn verfüge über ein beträchtliches Vermögen. Dies zwingt die Gegenseite, dieses zu bestreiten. Und dann kann, muss aber nicht, das Gericht sich hier gezwungen sehen, der Wahrheitsfindung wegen der bestreitenden Partei die Darlegungslast rüberzuschieben. Spricht das Gericht ohne Beweisaufnahme ein Urteil, ist zumindest die zweite Instanz offen, eben weil das Gericht hier seiner Verpflichtungen eben nicht nachgekommen ist.
Mir sagte mal ein Anwalt:
Als erstes behaupten wir, die KM verdiene ein Fünffaches von dem meinigen Verdienst, damit wird der Richter in die Enge getrieben, die Beweislast umzudrehen.
Ich sagte:
Ist doch aber nicht so
Er:
Ja, aber weigert die KM sich, ihr Einkommen offen zu legen, bist du raus aus der Nummer, dann muss der Richter unseren Vortrag als der Wahrheit entsprechend annehmen und darauf sein Urteil stützen. Oder sie „vergisst“ schlichtweg zu bestreiten, auch dann mutiert unser Vortrag zur Wirklichkeit in der juristischen Wahrnehmung.
„Leider“ kam es damals nicht dazu, dass ich ihn tatsächlich ins Rennen schicken durfte. Mir kam das strategisch sehr geschickt vor. Und seien wir mal alle ehrlich: Genauso bescheissen die Rechtsverdreher der Mutti-Industrie doch von Anfang an, jeder Satz eine Lüge, so war’s bei mir stetig. Wer kommt da noch mit dem bestreiten aller Lügen lückenlos hinterher?
Hab ich genauso gemacht, interessiert hat es den Richter überhaupt nicht. Unsubstantiierter Vortrag
(11-01-2022, 17:30)Austriake schrieb:(11-01-2022, 16:47)Gast1969 schrieb: Das ist ja die Crux
Wie soll man selbst das denn Beweisen? Da müsste man ja schon den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sparbuch, Kontoauszug desjenigen besitzen. Wie soll das gehen?
Was Du nicht beweisen kannst, gilt als nicht vorgetragen. Hattest du kein Sorgerecht, auch kein geteiltes? Dann hätte man nämlich dein Einverständnis/Unetrschrift gebraucht für jede Kontoeröffnung usw. und du wüsstest wenigstens, bei welcher Bank ein Konto besteht. Und verlangst die Vorlage der Kontoauszüge, da du ja Sorgerecht hast. Wenn nicht, dann bist du angeschissen.
Jegliches Auskunftsersuchen deinerseits bei Banken, Arbeitgebern u.ä. wird man mit Hinweis auf Datenschutz abbügeln. Tja, die Gesetze wurden schon passend gemacht......
Natürlich hatte ich gemeinsames Sorgerecht. Das Kind hatte ein Sparbuch, kann mich nicht erinnern dafür unterschrieben zu haben, evtl. hatte sie es aber schon vor Trennung - kann mich nicht mehr erinnern. Eigenes Konto hat sie klugerweise erst seit Volljährigkeit, da brauchte ich nichts mehr unterschreiben.