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Berechnung Kindesunterhalt
#1
Mahlzeit,
Kurz und knapp, diesen Monat findet „eine Gerichtsverhandlung“ statt. 

Ich habe noch folgende Frage dazu.

Ab wann genau wird der Kindesunterhalt berechnet? - Wenn man sich im Sommer (21) trennt. 
Wird ab der Trennung berechnet? 

Oder zählt das letze Kalenderjahr? 

Ich arbeite (noch) im Schichtdienst, mein Lohn ist immer unterschiedlich… 
Auch sind diverse Sonderzahlungen/Prämien hier und da enthalten. 

Angeblich bin ich ja Unterhalt schuldig, obwohl ich vor die Wahl gestellt wurde, entweder die Hausmiete oder Unterhalt

Unterhaltsrückstände werden nicht nach auf der Grundlage von Einkomensprognosen ermittelt. Grundlage für Unterhaltsrückstände ist stets das in dem betroffenen vergangenen Zeitraum tatsächlich erzielte Einkommen.
Ein Abstellen auf Vorjahreszeiträumen ist nicht zulässig.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2015, UF 224,14. Az. 311/14; KG Berlin, Beschluss vom 04.07.2016 - 25 - UF 97/15, intern vorhanden, Az 128/15 BGH Fam RZ 2005, 101; BGH Fam RZ 2007,1532


Danke Schon mal p___
Ist bestimmt ein Klacks für dich

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Nachrichten in diesem Thema
Berechnung Kindesunterhalt - von datrainer - 01-03-2022, 20:06
RE: Berechnung Kindesunterhalt - von mrsandman - 01-03-2022, 22:29
RE: Berechnung Kindesunterhalt - von Austriake - 02-03-2022, 09:05

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