In der Kurzversion: Kindesunterhalt wird ab dem 1. des Monats geschuldet, in dem du zur Zahlung oder zur Erteilung der Auskunft über dein Einkommen aufgefordert wurdest.
Grundlage für die Berechnung der Höhe des geschuldeten Kindesunterhalt sind deine Einkünfte (und unterhaltsmindernde Ausgaben) der davorliegenden 12 Monate (auch wenn diese von Monat zu Monat schwanken).
Grundlage für die Berechnung der Höhe des geschuldeten Kindesunterhalt sind deine Einkünfte (und unterhaltsmindernde Ausgaben) der davorliegenden 12 Monate (auch wenn diese von Monat zu Monat schwanken).