02-03-2022, 09:05
noch ein Wort "zur Wahl Unterhalt oder Hausmiete" - den Unterhalt schuldest du dem Kind. Die mutter nimmt das Geld nur entgegen.#
Wenn man sich stattdessen verpflichtet, ersatzweise etwas anderes zu zahlen als den Kindesunterhalt, dann kann das dazu führen, dass die Zahlungen z.B. für Wohnungsmiete nicht als schuldbefreiend anerkannt werden.
In der Praxis: du zahlst Miete, und Unterhalt noch obendrauf.
Wenn man sich stattdessen verpflichtet, ersatzweise etwas anderes zu zahlen als den Kindesunterhalt, dann kann das dazu führen, dass die Zahlungen z.B. für Wohnungsmiete nicht als schuldbefreiend anerkannt werden.
In der Praxis: du zahlst Miete, und Unterhalt noch obendrauf.
Bibel, Jesus Sirach 8.1