04-10-2022, 19:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-10-2022, 19:21 von NurErzeuger.)
Ich denke, dass es grdsl. schwierig sein wird hier die Situation angemessen zu beurteilen. Bafög-seitig gilt ja die Regel ein Studium zügig durchzuziehen. Ggf. kann man sich daran etwas orientieren. An einzelnen Semestern wird sich das aber in dem jetzigen Fall nicht festmachen lassen, solange eine Immatrikulation vorliegt.
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Ein geliebtes Kind lässt man solange studieren, bis es einen Abschluss hat. Wenn man aber Zahlsklave ist und obendrein vom Kind nur Verachtung erfährt, logisch... sieht die Situation anders aus. Ein Richter wird hier vermutlich nicht unterscheiden.
Was ich machen würde. Spätestens nach Überschreiten der Regelstudienzeit würde ich die Unterhaltszahlungen einstellen. Bei begründetem Verdacht auch schon früher. Wurde hier aber etwas Geld zur Seite legen.
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Ein geliebtes Kind lässt man solange studieren, bis es einen Abschluss hat. Wenn man aber Zahlsklave ist und obendrein vom Kind nur Verachtung erfährt, logisch... sieht die Situation anders aus. Ein Richter wird hier vermutlich nicht unterscheiden.
Was ich machen würde. Spätestens nach Überschreiten der Regelstudienzeit würde ich die Unterhaltszahlungen einstellen. Bei begründetem Verdacht auch schon früher. Wurde hier aber etwas Geld zur Seite legen.