22-11-2022, 20:59
Soweit richtig, bis auf die Meldung des Jugendamts beim Arbeitgeber. Das Jugendamt darf das de facto, denn es lügt sich grundsätzlich damit heraus, du hättest unvollständig Auskunft gegeben. Damit dürfen sie selber tätig werden und Auskünfte einholen, auch vom Arbeitgeber.
Im Normalfall bekommt das Jugendamt den Arbeitgeber nicht vom Finanzamt. Aber der kurze Dienstweg macht so manches möglich.
Im Normalfall bekommt das Jugendamt den Arbeitgeber nicht vom Finanzamt. Aber der kurze Dienstweg macht so manches möglich.