23-11-2022, 12:42
(22-11-2022, 20:59)p__ schrieb: Soweit richtig, bis auf die Meldung des Jugendamts beim Arbeitgeber. Das Jugendamt darf das de facto, denn es lügt sich grundsätzlich damit heraus, du hättest unvollständig Auskunft gegeben. Damit dürfen sie selber tätig werden und Auskünfte einholen, auch vom Arbeitgeber.
Ok, das wußte ich nicht.
Danke für die Korrektur!