30-03-2023, 11:25
Habe jetzt die älteren Beitrage nicht nochmal durchgesehen, aber Stand der Dinge scheint es zu sein, dass es im Moment keinen gültigen Titel für den volljährigen Abiturienten gibt und auch keine Unterhaltsforderung durch ihn oder seinem Anwalt. Damit gibts auch keine Ansprüche, die bei späterer gerichtlicher Legitimierung eine Nachzahlung auslösen können.
Sollte es doch eine gültige Forderung (auch Forderung zur Auskunftserteilung) geben, dann wird von dir nur nachzuzahlen sein, was später auch durchgesetzt werden kann. Ein erhöhter Selbstbehalt, der dich zum Mangelfall macht wird das reduzieren. Auch da gibt es eine Schranke, man kann nicht Auskunft fordern und Jahre später eine konkrete Unterhaltsforderung nachschieben. Etwas anderes ist es, wenn ein Verfahren bereits läuft aber sich immer wieder verzögert. Ich würde an deiner Stelle nur für sechs Monate Geld beiseite legen.
Ich würde also abwarten, die Zeit läuft für dich.
Sollte es doch eine gültige Forderung (auch Forderung zur Auskunftserteilung) geben, dann wird von dir nur nachzuzahlen sein, was später auch durchgesetzt werden kann. Ein erhöhter Selbstbehalt, der dich zum Mangelfall macht wird das reduzieren. Auch da gibt es eine Schranke, man kann nicht Auskunft fordern und Jahre später eine konkrete Unterhaltsforderung nachschieben. Etwas anderes ist es, wenn ein Verfahren bereits läuft aber sich immer wieder verzögert. Ich würde an deiner Stelle nur für sechs Monate Geld beiseite legen.
Ich würde also abwarten, die Zeit läuft für dich.