30-05-2023, 10:38
(30-05-2023, 07:25)Nuffü schrieb: Das haut ja schon mal nicht hin, selbst mit den Zahlen vom Anwalt lande ich unter meinem Selbstbehalt da ich Unterhalt an die anderen beiden Kids i.H. von 926€ leiste.
Wenn selbst mit den Anwaltszahlen schon Mangelfall bei dir herrscht, verweise höflich auf diesen Sachverhalt und unternimm nichts weiter.
Einkünfte des Berechtigten sind freiwillig, aber nicht überobligatorisch. Da werden monatlich 40-100 EUR abgezogen, der Rest ist bedarfsdeckend. Kleine Jobs aber nicht und auch kein Ferienjob. Wenn aber jeden Monat beispielsweise 400 EUR verdient werden, dann zählt das.
Die Einnahmen der Mutter bieten wenig Grund für Widerspruch. Was die noch über Gitarre verdient, wird sie schwarz machen, da kannst du eh nichts nachweisen. Verlorene Mühe. Privatkredite, haha. Die Dame bescheisst in jedem Detail. Arbeite dich daran aber jetzt nicht ab, das ist was für das Verfahren, wenn du verklagt wirst.
Zitat:Es wird geschrieben das der KM kein Einkommen verbleibt welches ihren selbstbehalt übersteigt.
Konzentriere dich jetzt auf die Einnahmen des Volljährigen und auf deine eigene Leistungsunfähigkeit. Was du jetzt nicht bestreitest, gilt noch lange nicht als zugestanden.
Zitat:Wie wäre das Familieneinkommen zu berechnen ?
Das ist eine Finte. Sie hat im besten Fall eh bloss einen Taschengeldanspruch und der ist für Unterhalt irrelevant, wenn er kein Milliardär ist.