Die Unsicherheit hat die Gegenseite erfolgreich erzeugt. Der letzte Hinweis von ´p ist durchaus richtig. Ein Entgegenkommen Deinerseits in dieser Sache aber der falsche Schachzug.
Unterhalt kann erst "richtig" ausgerechnet werden, wenn alle (!) Auskünfte vorliegen. Die Gegenseite begehrt von Dir noch Einkommensteuererklärungen, rechnet aber dann selbst schon vorher Deine angebliche Verpflichtung aus. Das ist Verwirrung auf allerhöchstem Niveau.
Polemik in solchen Schreiben kann man sich zwar schwer verkneifen, wird aber bei der Gegenseite tatsächlich als Schwäche ausgelegt.
Den ersten Absatz würde ich stehen lassen. Den letzten Satz des 1. Absatzes erst einmal ersatzlos streichen. Stattdessen diesen ergänzen: Weiterhin fehlt nach wie vor der Einkommensteuerbescheid der Kindesmutter für das Jahr 2021 und die Einkommensteuerberechnung für 2022. (Damit machst Du denen Arbeit, denn die hat ihre Erklärung für 2022 mit Sicherheit noch gar nicht fertig, deshalb "Einkommensteuerberechnung")
Den zweiten Absatz "Ich halte fest...." kannst Du weg lassen. Das ergibt sich aus dem ersten Absatz. In der Kürze liegt die Würze - und die Stärke eines Schreibens.
Somit ist Dein Schreiben auch schon fertig. Denn ein "Angebot" würde ich nicht machen. Du akzeptierst damit ja die Nachforderung. Steht denn fest, dass diese gerechtfertigt ist? Das weiß ich nicht. Und selbst wenn: Unterhalt kann erst gezahlt - oder auch angeboten - werden, wenn alle Daten vorliegen und wenn die Gegenseite Unterlagen vorenthält, dann tut es sie meist mit Grund, denn eine solche Steuererklärung der Gegenseite kann plötzlich dann doch zu Deinen Gunsten Überraschungen bereit halten.
Erst dann kannst du beurteilen, ob ein "Angebot zur Güte" tatsächlich möglich ist. Und wenn sich aus den Zahlen ergibt, dass der Gegenseite tatsächlich ein Betrag X zu steht, geht sie meist selten auf niedrigere Angebote ein. Sie bekommt ja dann die eigene Forderung durch geklagt.
Also liegt irgendwo etwas im Verborgenen, was Du nicht sehen sollst. Das ist zumindest zu vermuten. Also erst weiter bohren und die Gegenseite hüpfen lassen und dann erst kann man weiter sehen...
Unterhalt kann erst "richtig" ausgerechnet werden, wenn alle (!) Auskünfte vorliegen. Die Gegenseite begehrt von Dir noch Einkommensteuererklärungen, rechnet aber dann selbst schon vorher Deine angebliche Verpflichtung aus. Das ist Verwirrung auf allerhöchstem Niveau.
Polemik in solchen Schreiben kann man sich zwar schwer verkneifen, wird aber bei der Gegenseite tatsächlich als Schwäche ausgelegt.
Den ersten Absatz würde ich stehen lassen. Den letzten Satz des 1. Absatzes erst einmal ersatzlos streichen. Stattdessen diesen ergänzen: Weiterhin fehlt nach wie vor der Einkommensteuerbescheid der Kindesmutter für das Jahr 2021 und die Einkommensteuerberechnung für 2022. (Damit machst Du denen Arbeit, denn die hat ihre Erklärung für 2022 mit Sicherheit noch gar nicht fertig, deshalb "Einkommensteuerberechnung")
Den zweiten Absatz "Ich halte fest...." kannst Du weg lassen. Das ergibt sich aus dem ersten Absatz. In der Kürze liegt die Würze - und die Stärke eines Schreibens.
Somit ist Dein Schreiben auch schon fertig. Denn ein "Angebot" würde ich nicht machen. Du akzeptierst damit ja die Nachforderung. Steht denn fest, dass diese gerechtfertigt ist? Das weiß ich nicht. Und selbst wenn: Unterhalt kann erst gezahlt - oder auch angeboten - werden, wenn alle Daten vorliegen und wenn die Gegenseite Unterlagen vorenthält, dann tut es sie meist mit Grund, denn eine solche Steuererklärung der Gegenseite kann plötzlich dann doch zu Deinen Gunsten Überraschungen bereit halten.
Erst dann kannst du beurteilen, ob ein "Angebot zur Güte" tatsächlich möglich ist. Und wenn sich aus den Zahlen ergibt, dass der Gegenseite tatsächlich ein Betrag X zu steht, geht sie meist selten auf niedrigere Angebote ein. Sie bekommt ja dann die eigene Forderung durch geklagt.
Also liegt irgendwo etwas im Verborgenen, was Du nicht sehen sollst. Das ist zumindest zu vermuten. Also erst weiter bohren und die Gegenseite hüpfen lassen und dann erst kann man weiter sehen...